Initiative Lieferkettengesetz
Für faire Lieferketten
SODI ist der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz beigetreten. Zusammen mit über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Kirchen setzen wir uns für die Annahme sowie die effektive Umsetzung von weitreichenden Regelungen für faire Lieferketten europäischer Unternehmen ein.
SODI setzt sich für wirksame Lieferkettengesetze ein, die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards bei der Herstellung ihrer Produkte in Drittländern verpflichten.
Mit der Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes im Juni 2021 und seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2023 wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Auf diesem Erfolg wollen wir aufbauen und uns im nächsten Schritt für ein umfassendes Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene stark machen.
Warum braucht es ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene?
1) Immer wieder gibt es Berichte über große Missstände im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Strengere Regelungen für europäische Unternehmen würden die Situation erheblich verbessern.
2) Die rechtlichen Hürden vor europäischen Gerichten sind für Betroffene sehr hoch. Derzeit werden Unternehmen bei Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht nur selten zu Entschädigungszahlungen verurteilt.
3) In vielen EU-Mitgliedstaaten befürwortet die Mehrheit der Bevölkerung ein europäisches Lieferkettengesetz. Auch immer mehr Unternehmen unterstützen eine europäische Regelung für faire Lieferketten.
4) Das europäische Gesetz ist eine Chance, die Schwächen nationaler Lieferkettengesetze auszubessern. So fehlen im deutschen Gesetz viele wichtige Aspekte wie z.B. eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen.
Welche Anforderungen muss das EU-Lieferkettengesetz erfüllen?
Wir machen uns stark für ein EU-Lieferkettengesetz, das:
- die Rechte von Betroffenen stärkt und ihnen die Möglichkeit gibt, vor europäischen Gerichten Entschädigung einzuklagen, wenn ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat.
- umfassende umwelt- und klimaschutzbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen enthält.
- den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechend für die gesamte Lieferkette gilt.
- eine staatliche Behörde bestimmt, die die Sorgfalt der Unternehmen kontrolliert und sie bei Missachtung entsprechend sanktioniert.
- für alle großen Unternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen aus Sektoren mit großen Menschenrechtsrisiken gilt.
Die bisher erreichte Einigung in der EU
Die Initiative Lieferkettengesetz berichtet:
In einer 16-stündigen Marathon-Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament am 13.12.2023 auf einen Kompromiss für ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Die Wirksamkeit des Gesetzes muss sich erst noch zeigen. Klar ist aber: Europäische Unternehmen können nicht einfach so weitermachen wie bisher.
Die Bedeutung des Kompromisses
Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von 150 Mio. Euro zukünftig dazu verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten zu vermeiden. Außerdem müssen sie zukünftig Klimapläne erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Klimaziel in Einklang zu bringen. Was besonders erfreulich ist: Das Gesetz sieht eine Haftungsregelung vor. Das heißt: In Zukunft haben Betroffene endlich Zugang zu Gerichten in den EU-Mitgliedstaaten, können auf Schadensersatz klagen und die Herausgabe von Informationen von Unternehmen einfordern.
Gleichzeitig ist der EU-Beschluss aber auch ein Kompromiss, der große Schwächen enthält. So soll die Umsetzung der Klimapläne von Unternehmen nicht überprüft werden, was Tür und Tor für Greenwashing öffnet. Und, besonders bitter: Der Finanzsektor ist von dem Gesetz praktisch ausgenommen. Dabei tragen Finanzakteure mit Investitionen und Krediten erwiesenermaßen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei.
Im neuen Jahr geht es dann in die letzten Etappen: Der EU-Rat muss dem Kompromiss noch zustimmen, dann folgt voraussichtlich im März der finale Beschluss des Europaparlaments. Wichtig ist, dass Deutschland im Rat für das Gesetz stimmt. Die nächsten Wochen könnten also nochmal sehr spannend werden.
Weitere Informationen zu den Stärken und Schwächen des erzielten Kompromisses finden Sie auf der Seite der Initiative Lieferkettengesetz.
SODI und die Lieferketten
In seinen Projekten setzt sich SODI für nachhaltige internationale Produktions-, Sozial- und Umweltstandards ein. Die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner CTRD in den Nilgiri-Bergen im Süden des indischen Subkontinents zum Beispiel hat zu mehr Selbstverwaltung und Naturschonung beim Teeanbau geführt. Der Bau einer Teefabrik ermöglicht ferner die bessere Vermarktung sowie eine faire Bezahlung für die erzeugten Produkte. In der durch Kautschukplantagen, schnellwachsende Akazien für die Holzindustrie und andere Monokulturen belasteten Provinz Quang Binh in Vietnam erneuerte unsere Partnerorganisation CENDI durch Agrarforstwirtschaftsprojekte das ökologische Gleichgewicht und stärkte die Rechte der einheimischen Kleinbäuer*innen.
Mit der Informationskampagne „Hi[story] of Food“ blickt SODI auf historische Zusammenhänge unfairer Lieferketten. Eine interaktive Wanderausstellung erörtert präkoloniale, koloniale und postkoloniale Aspekte in der Geschichte der Nahrungsmittel. Im Rahmen der Kampagne „EINE Wirtschaft. Für Alle.“ soll ein Netzwerk von verantwortlich handelnden Unternehmer*innen sowie eine thematische Veranstaltungsreihe angesetzt werden. Mit seinem Gemeinwohl-Bericht hat sich SODI zu seiner eigenen Verantwortung bei der Beschaffung von Materialien bekannt.
Für mehr Gerechtigkeit entlang der Gesamtlänge aller Lieferketten!
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Dr. Boryana Aleksandrova
Referentin Fundraising und Ressourcenmobilisierung
Boryana.Aleksandrova@sodi.de