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Initiative Lieferkettengesetz

Für faire Lieferketten

Mann pflückt Tee

SODI ist der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz beigetreten. Zusammen mit über 140 Organisationen, Gewerkschaften und Kirchen setzen wir uns für wirksame Regelungen ein, die  Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards bei der Herstellung ihrer Produkte in Drittländern  verpflichten.

Es ist geschafft! Das deutsche und das EU-Lieferkettengesetz sind beschlossen. Fünf Jahre Kampagnenarbeit der Initiative Lieferkettengesetz liegen hinter uns.

Mit der Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes im Juni 2021 und seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2023 wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Auf diesem Erfolg wollte die Initiative Lieferketten aufbauen und sich im nächsten Schritt für ein umfassendes Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene  stark machen.  Im Mai 2024 hat auch das EU-Lieferkettengesetz die letzte Hürde genommen. Trotz deutscher Blockadehaltung hat der EU-Rat der Richtlinie CSDDD final zugestimmt.

Zukünftig sollen EU-Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro ihre Geschäftsbeziehungen weltweit nach Menschenrechts- und Umweltschutzstandards führen. Damit fiel die CSDDD hinter durch EU-Kommission, Rat und Parlament ausgearbeitete Trilog-Papier von Dezember 2023 zurück: Ihm zufolge sollte das EU-Lieferkettengesetz für Betriebe ab 500 Mitarbeiter*innen mit einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro gelten. Zudem sollten Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden, wenn sie einen bestimmten Umsatz in einem Risikosektor wie der Textil- oder Landwirtschaft erzielten. Nach dem Trilog-Kompromiss wären rund 17.000 Firmen vom EU-Lieferkettengesetz betroffen gewesen, dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge hingegen nur noch ca. 5.500.

Weitere Schwächen bestehen in den Bereichen Finanzsektor und Klimaschutz. Insgesamt ist das EU-Lieferkettengesetz in seiner vorliegenden Form jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Beispielsweise können von Schäden betroffene Personen Unternehmen vor Gerichten in den EU-Mitgliedsstaaten verklagen und von ihnen dort die Herausgabe von Informationen verlangen. Die Verjährungsfrist wurde dabei auf fünf Jahre festgelegt.

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© Initiative Lieferkettengesetz
Petitionsübergabe an Bundeskanzler Scholz 2022 © Initiative Lieferkettengesetz
Logo-Bild Initiative Lieferkettengesetz © Initiative Lieferkettengesetz

Die Nachschärfung des deutschen Lieferkettengesetzes steht an

Sowohl das deutsche wie auch das EU-Lieferkettengesetz haben zum Ziel, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang der Wertschöpfungsketten von Unternehmen aus ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten. Dabei fallen deutlich weniger Betriebe aus Deutschland unter die EU-Regelung als unter die deutsche: letztere umfasst alle Firmen ab einer Größe von mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen, erstere hingegen nur jene, die zusätzlich zu ihrer Größe noch einen weltweiten Umsatz von 450 Millionen Euro erzielen.

Ansonsten geht das EU-Lieferkettengesetz teils deutlich weiter als sein deutsches Pendant. Das deutsche Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn sie selbst oder ein direkter Zulieferer einen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Schaden verursacht. Die Höhe des von den staatlichen Behörden zu verhängenden Bußgeldes kann bis zu 2% des weltweiten Umsatzes der betroffenen Firma betragen. Das EU-Lieferkettengesetz erweitert diese Haftung nun beträchtlich: Zum einen steigen die Bußgelder auf bis zu 5% des weltweiten Unternehmensumsatzes, zum anderen können deutsche Betriebe durch von Schäden betroffene Personen vor Gericht verklagt werden. Und dies gilt auch für Schäden, die ein indirekter Zulieferer des Unternehmens zu verantworten hat.

Das EU-Lieferkettengesetz fasst auch den Bereich, in dem die Sorgfaltspflichten gelten sollen, weiter als das deutsche. Denn nun werden auch die vor- und ein Teil der nachgelagerten Lieferkette wie Lagerung, Vertrieb und Entsorgung erfasst. Zudem fällt der Schutz der Umwelt stärker aus als im deutschen Gesetz, das den Fokus eher auf den Schutz der Menschenrechte legt.

Nach der Annahme ist vor der Umsetzung

Jetzt ist es wichtig, für die Implementierung des EU-Gesetzes zu kämpfen und die Bundesregierung diesbezüglich weiter unter Druck zu setzen.

Dabei ist die Umsetzung der CSDDD (EUin deutsches Recht eine hochgradig relevante Phase. Aus diesem Grund hat  die Initiative Lieferkettengesetzt entschieden, bis zum Abschluss dieses Prozesses weiterzumachen – diesmal in kleinerer Form unter dem Dach des CorA-Netzwerks. SODI e.V. ist im Sommer 2024 dem CorA-Netzwerk beigetreten. 

Wir laden auch Sie ein: Bleiben sie weiter aktiv, bis der Bundestag das deutsche an das EU-Lieferkettengesetz angepasst hat. Für die Menschen im Globalen Süden wie auch für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Für mehr Gerechtigkeit entlang der Gesamtlänge aller Lieferketten!

Werden Sie Teil unseres Netzwerkes von engagierten Unternehmer*innen!

Kontaktieren Sie uns und diskutieren Sie mit uns!

Unterstützen Sie die Arbeit von SODI mit einer Spende. Vielen Dank!

Weitere Materialien.

Dr. Boryana Aleksandrova

Referentin Fundraising und Ressourcenmobilisierung

Boryana.Aleksandrova@sodi.de

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Aktiv


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